[ Auszug: (1) § 122 findet auf den Kommanditisten keine Anwendung. Dieser hat nur
Anspruch auf Auszahlung des ihm zukommenden Gewinns; er kann auch die
Auszahlung des G ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]